Zwickauer Jugendbuffet

Jugendbeteiligung

Jugendpolitik ist Politik im Interesse von Jugendlichen. Es ist deshalb selbstverständlich, dass sie sich für die stärkere Mitsprache, Mitbestimmung und Selbstbestimmung junger Menschen in allen sie betreffenden Belangen einsetzt. Gute Jugendbeteiligung schafft die Möglichkeit für einen Austausch zwischen den Generationen, sie bringt lösungsorientierte Ideen hervor, stärkt persönliche sowie demokratische Kompetenzen junger Menschen und führt zu innovativer und passgenauer politischer Planung und Entscheidung. Die wirksame Beteiligung junger Menschen und ihrer Interessenvertretungen muss als wesentliches, strukturell verankertes Element einer lebendigen Demokratie anerkannt und gestärkt werden. Dies schließt ausdrücklich neben politischen und administrativen Vorgängen auch zivilgesellschaftliche und wirtschaftliche Gestaltungsprozesse ein. Die kommunale Ebene ist dabei von besonderer Relevanz, weil sie den Lebenswelten der jungen Menschen am nächsten ist.

FORMEN VON JUGENDBETEILIGUNG

Es gibt grundsätzlich drei Formen von Jugendbeteiligung: die Beteiligung junger Menschen ohne Einfluss auf Entscheidungen (etwa in Form von Jugendkonsultationen), die Beteiligung junger Menschen mit Mitbestimmungsmöglichkeiten (etwa Teilentscheidungen zu jugendpolitischen Themen) sowie die Übergabe von Verantwortung an die junge Generation (Jugendliche entscheiden selbstständig und eigenmächtig). Diese abstrahierende Einteilung ist hilfreich zur Systematisierung der vielfältigen Beteiligungsformen, die je nach Gestaltungs- und Entscheidungsprozess so eingesetzt werden sollten, dass bestmöglich Mitsprache, Mitbestimmung beziehungsweise Selbstbestimmung erzielt werden. Darüber hinaus sollte immer auch die Selbstpositionierung und Verselbstständigung der beteiligten Jugendlichen gefördert werden.